Tunnelbeleuchtung:
Beleuchtung: Innovative LED-Technik möglich





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Tunnel-Brandnotbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung: gemäß RABT
und mit Prüfbericht und Freigabe durch BAST

[Beitrag in der Zeitschrift LICHT Nr. 4 | 2002]

Für alle Verkehrstunnel, länger als 400 m, hat das Bundesministeium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen im Januar 2001 in einem Rundschreiben an die zuständigen Ämter und Behörden mitgeteilt, dass eine Brandnotbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung zu installieren ist. Mit der technischen und lichttechnischen Auslegung wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betraut. Im Brandfall, so hat sich bei den verheerenden Tunnel-Bränden in jüngster Zeit gezeigt, wird die Tunnel-Beleuchtung an der Tunneldecke und die hier integrierte Notbeleuchtung durch Rauch sehr stark eingeschränkt, so dass ein Erkennen der Fluchtwege und Notausgänge nicht immer möglich ist. Auch Rettungsmannschaften haben es schwer, bei schlechter Beleuchtung zum Brandherd (Unfallstelle) vorzudringen. Daher sollten in jeder Tunnelröhre einseitig am Notweg (vorwiegend Standspur) und möglichst auf der Seite der Notausgänge, Leuchten angebracht werden, die der Orientierung und Fluchtweg-Kennzeichnung dienen.

Brandnotleuchte und Fluchtweg-Piktogramm sollen in einer Leuchte kombiniert werden. Diese kombinierten Leuchten sind 1,3 m über Boden in Abständen von maximal 25 m zu montieren.
Die Brandnotleuchte befindet sich unterhalb des Piktogramms zur Fluchtweg-kennzeichnung und soll durch gezielte Lichtlenkung den Notweg ausleuchten. Die Fluchtwegkennzeichnung besteht aus einer quadratischen Piktogramm-Leuchte mit Fluchtsymbol und Pfeilsymbolen je Fluchtrichtung und Entfernungsangaben zum jeweiligen nächstgelegenen und geeigneten Notausgang bzw. Tunnel-Portal. Die kombinierten Leuchten sind bündig zur Wandfläche zu installieren, wobei zur besseren Erkennbarkeit in Blickrichtung parallel zur Tunnelwand die lichttechnischen Abdeckungen geringfügig und abgerundet (maschinelle Reinigung) vorstehen dürfen. Letzteres gilt auch bei Nachrüstung. Die Brandnotleuchte, die nur im Brandfall betrieben wird, ist mit einer 150 W Halogen-Hochvolt-Lampe bestückt. (Wahlweise auch LED-Ausführung)

Die Piktogramm-Leuchte zur Fluchtwegkennzeichnung ist unter Verwendung von Kompakt-Leuchstofflampen 18 W ständig in Betrieb zu halten (Dauerbetrieb).
Um nun für Tunnel-Neubauten und zum Nachrüsten bestehender Tunnel eine montagefreundliche und geeignete Lösung zu haben, wurde vom Ing.-Büro Pohlmann & Partner GmbH eine Brandnot-Fluchtweg-Kennzeichnungs-Leuchte entwickelt, deren Einbau in nachträglich zu erstellenden übereinanderliegenden Kernbohrungen möglich ist. Die gemeinsame rechteckige Abdeckung wird mit Dübeln und Sonderschrauben nach erfolgter Leitungseinführung auf die Tunnelwand geschraubt und mit einer schwerentflammbaren Quelldichtung umlaufend abgedichtet. Für die Verkabelung ist es sinnnvoll, bei Tunnel-Neubauten Leerrohre in den Beton in passender Höhe einzubringen.

Bei vorhandenen Tunnel-Anlagen muß die Zuleitung nachträglich in zu erstellende Schlitze verlegt und gesichert werden. Auch eine auf Putz Leitungsverlegung in Metall-Rohren und Kabel mit Notlaufeigenschaft ist möglich. Hierfür gibt es eine Aufbau-Variante mit schrägen Gleitflächen als Anprallschutz und Eignung für maschinelle Reinigung.

Die kombinierte Leuchte besteht zu allen Teilen aus Edelstahl 1.4571 und hat die Schutzart IP 65 und ist geprüft nach DIN EN 60698-1, Teil l und DIN EN 60598 Teil 2-2.

Sie berücksichtigt alle Forderungen der RABT (Richtlinien-Ausstattung und Betrieb-Tunnel). Erstmals wurde diese kombinierte Brandnot-Fluchtweg-Kennzeichnungs-Leuchte in der 4.Röhre des Elbtunnels in Hamburg eingesetzt und befindet sich seit fast 10 Jahren störungsfrei im Betrieb.

 

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Tunnelansicht            Elbtunnel Hamburg: 4. Röhre












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