Gebrauchsmuster angemeldet unter
DPA AZ 201 12 185.9
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Tunnel-Brandnotbeleuchtung
und Fluchtweg-Kennzeichnung: gemäß RABT
und mit Prüfbericht und Freigabe durch BAST
[Beitrag in der Zeitschrift LICHT Nr. 4 | 2002]
Für alle Verkehrstunnel, länger als 400 m,
hat das Bundesministeium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen im Januar
2001 in einem Rundschreiben an die zuständigen Ämter und Behörden
mitgeteilt, dass eine Brandnotbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung zu
installieren ist. Mit der technischen und lichttechnischen Auslegung wurde
die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betraut. Im Brandfall,
so hat sich bei den verheerenden Tunnel-Bränden in jüngster Zeit
gezeigt, wird die Tunnel-Beleuchtung an der Tunneldecke und die hier integrierte
Notbeleuchtung durch Rauch sehr stark eingeschränkt, so dass ein Erkennen
der Fluchtwege und Notausgänge nicht immer möglich ist. Auch Rettungsmannschaften
haben es schwer, bei schlechter Beleuchtung zum Brandherd (Unfallstelle)
vorzudringen. Daher sollten in jeder Tunnelröhre einseitig am Notweg
(vorwiegend Standspur) und möglichst auf der Seite der Notausgänge,
Leuchten angebracht werden, die der Orientierung und Fluchtweg-Kennzeichnung
dienen.
Brandnotleuchte und Fluchtweg-Piktogramm sollen in einer Leuchte kombiniert
werden. Diese kombinierten Leuchten sind 1,3 m über Boden in Abständen
von maximal 25 m zu montieren.
Die Brandnotleuchte befindet sich unterhalb des Piktogramms zur Fluchtweg-kennzeichnung
und soll durch gezielte Lichtlenkung den Notweg ausleuchten. Die Fluchtwegkennzeichnung
besteht aus einer quadratischen Piktogramm-Leuchte mit Fluchtsymbol und
Pfeilsymbolen je Fluchtrichtung und Entfernungsangaben zum jeweiligen nächstgelegenen
und geeigneten Notausgang bzw. Tunnel-Portal. Die kombinierten Leuchten
sind bündig zur Wandfläche zu installieren, wobei zur besseren
Erkennbarkeit in Blickrichtung parallel zur Tunnelwand die lichttechnischen
Abdeckungen geringfügig und abgerundet (maschinelle Reinigung) vorstehen
dürfen. Letzteres gilt auch bei Nachrüstung. Die Brandnotleuchte,
die nur im Brandfall betrieben wird, ist mit einer 150 W Halogen-Hochvolt-Lampe
bestückt. (Wahlweise auch LED-Ausführung)
Die Piktogramm-Leuchte zur Fluchtwegkennzeichnung ist unter Verwendung von
Kompakt-Leuchstofflampen 18 W ständig in Betrieb zu halten (Dauerbetrieb).
Um nun für Tunnel-Neubauten und zum Nachrüsten bestehender Tunnel
eine montagefreundliche und geeignete Lösung zu haben, wurde vom Ing.-Büro
Pohlmann & Partner GmbH eine Brandnot-Fluchtweg-Kennzeichnungs-Leuchte
entwickelt, deren Einbau in nachträglich zu erstellenden übereinanderliegenden
Kernbohrungen möglich ist. Die gemeinsame rechteckige Abdeckung wird
mit Dübeln und Sonderschrauben nach erfolgter Leitungseinführung
auf die Tunnelwand geschraubt und mit einer schwerentflammbaren Quelldichtung
umlaufend abgedichtet. Für die Verkabelung ist es sinnnvoll, bei Tunnel-Neubauten
Leerrohre in den Beton in passender Höhe einzubringen.
Bei vorhandenen Tunnel-Anlagen muß die Zuleitung nachträglich
in zu erstellende Schlitze verlegt und gesichert werden. Auch eine auf Putz
Leitungsverlegung in Metall-Rohren und Kabel mit Notlaufeigenschaft ist
möglich. Hierfür gibt es eine Aufbau-Variante mit schrägen
Gleitflächen als Anprallschutz und Eignung für maschinelle Reinigung.
Die kombinierte Leuchte besteht zu allen Teilen aus Edelstahl 1.4571 und
hat die Schutzart IP 65 und ist geprüft nach DIN EN 60698-1, Teil l
und DIN EN 60598 Teil 2-2.
Sie berücksichtigt alle Forderungen der RABT (Richtlinien-Ausstattung
und Betrieb-Tunnel). Erstmals wurde diese kombinierte Brandnot-Fluchtweg-Kennzeichnungs-Leuchte
in der 4.Röhre des Elbtunnels in Hamburg eingesetzt und befindet sich seit fast 10 Jahren störungsfrei im Betrieb.
Konstruktion Programmübersicht
Konstruktion Aufbau-Variante
Elbtunnel Hamburg: 4. Röhre
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